Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheit für automatische Tür- und Torsysteme

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Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 schreibt regelmäßige Prüfungen von automatischen Tür- und Torsystemen vor, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Anlagen mindestens einmal jährlich durch einen Fachkundigen prüfen zu lassen.
Unsere Experten übernehmen diese Prüfung für Sie und stellen sicher, dass Ihre Türen und Tore alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dabei kontrollieren wir die Mechanik, Steuerung, Sicherheitsvorrichtungen und den allgemeinen Zustand der Anlagen – zuverlässig, präzise und dokumentiert.
Sorgen Sie für maximale Sicherheit und vermeiden Sie Ausfallzeiten – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre ASR A1.7-Prüfung!
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